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OLG Hamm, 09.07.2010 - 2 WF 137/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Marl, 24.03.2010 - 20 F 111/10
- AG Marl, 25.03.2010 - 20 F 111/10
- OLG Hamm, 09.07.2010 - 2 WF 137/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 18.12.2003 - 2 WF 420/03
Mutwilligkeit eines gerichtlichen Umgangsverfahrens; Beiordnung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2010 - 2 WF 137/10
Eine die Annahme der Mutwilligkeit begründende Ausnahme hiervon kommt nur dann in Betracht, wenn der die Regelung des Umgangs begehrende Elternteil ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil oder dem Jugendamt, d. h. ohne überhaupt die Möglichkeit einer Einigung abzuklären, ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. Senat FamRZ 2004, 1116).
- OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 WF 38/16
Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; gemeinsame Sorgeerklärung; tragfähige soziale …
Eine die Annahme von Mutwilligkeit begründende Ausnahme kommt also in solchen Fällen in Betracht, in denen die die Einräumung der Mitsorge begehrende Beteiligte ohne Rücksprache mit dem Elternteil, d.h. ohne überhaupt die Möglichkeit, eine Einigung hinsichtlich der Sorgeregelung abzuklären, ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 137/10; Senat, Beschluss vom 18.12.2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116). - OLG Hamm, 26.02.2016 - 2 WF 35/16
Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrags für ein Umgangsverfahren wegen …
Eine die Annahme von Mutwilligkeit begründende Ausnahme kommt also in solchen Fällen in Betracht, in denen der Umgang begehrende Beteiligte ohne Rücksprache mit dem Elternteil, d.h. ohne überhaupt die Möglichkeit, eine Einigung hinsichtlich der Umgangsregelung abzuklären, ein gerichtliches Verfahren einleitet (vgl. Senat, Beschluss vom 08.07.2010 - 2 WF 137/10; Senat, Beschluss vom 18.12.2003 - 2 WF 420/03 - FamRZ 2004, 1116).